Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Corporate Governance Kodex, eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes gerichtete Unternehmensführung und -kontrolle zu fördern.
Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG folgen weitgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner derzeit geltenden Fassung.
Nachstehend finden Sie sowohl unsere aktuelle als auch unsere vorherige Entsprechenserklärung.
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in der Fassung nach Inkrafttreten des BilMoGAufsichtsrat und Vorstand der Symrise AG erklären, dass den am 08. August 2008 vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit zwei Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird. Entgegen der Ziffer 3.8 Abs. 2 weist die "Director's & Officer" Versicherung, die die Symrise AG für ihre Organmitglieder und Führungskräfte unterhält, keinen Selbstbehalt auf und entgegen der Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 besteht keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.
Begründung der Abweichung:
Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass der Selbstbehalt einer D&O-Versicherung, welche eine reine Vermögensschadensversicherung ist, kein adäquates Mittel für das Erreichen der Ziele des Kodex ist. Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind ohnehin vom Versicherungsschutz ausgenommen. Selbstbehalte könnten durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtrats selbst versichert werden, so dass die einem Selbstbehalt nachgesagte Funktion ins Leere läuft. Darüber hinaus führen Selbstbehalte einer D&O-Versicherung, anders als bei anderen Versicherungen, nicht zu einer Prämienreduzierung. Das Unternehmen würde also den gleichen Preis für weniger Leistung des Versicherers bezahlen müssen.
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde nicht festgesetzt, da dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen soll. Ein allein altersbedingter Ausschluss erscheint Vorstand und Aufsichtsrat nicht sinnvoll, da hierdurch eine optimale Besetzung des Vorstands aus rein formalen Gründen verhindert werden könnte.
22. Juni 2009
Aufsichtsrat und Vorstand
Symrise AG
Entsprechenserklärung 2009 nach § 161 AktG
Aufsichtsrat und Vorstand der Symrise AG erklären, dass den am 08. August 2008 vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit zwei Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird. Entgegen der Ziffer 3.8 Abs. 2 weist die "Director's & Officer" Versicherung, die die Symrise AG für ihre Organmitglieder und Führungskräfte unterhält, keinen Selbstbehalt auf und entgegen der Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 besteht keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.
25. Februar 2009
Aufsichtsrat und Vorstand
Symrise AG
Entsprechenserklärung 2008 nach § 161 AktG
Aufsichtsrat und Vorstand der Symrise AG erklären, dass den am 20. Juli 2007 vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronische Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit zwei Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird. Entgegen der Ziffer 3.8 Abs. 2 weist die „Director’s & Officer“ Versicherung, die die Symrise AG für ihre Organmitglieder und Führungskräfte unterhält, keinen Selbstbehalt auf und entgegen der Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 besteht keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.
29. Februar 2008
Aufsichtsrat und Vorstand
Symrise AG
Entsprechenserklärung 2007 nach § 161 AktG
Aufsichtsrat und Vorstand der Symrise AG erklären, dass den am 12. Juni 2006 vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronische Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit zwei Ausnahmen entsprochen wurde. Entgegen der Ziffer 3.8 Abs. 2 weist die „Director’s & Officer“ Versicherung, die die Symrise AG für ihre Organmitglieder und Führungskräfte unterhält, keinen Selbstbehalt auf und entgegen der Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 besteht keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.
28. März 2007
Aufsichtsrat und Vorstand
Symrise AG
